*Unser Unternehmen arbeitet nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (§ 6 Ziff. 3 u. 4) für gewerbliche Buchhalter. Der Leistungsumfang umfasst das Aufbereiten des Buchungsgutes, das Kontieren und Erfassen der lfd. Geschäftsvorfälle sowie der laufenden Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen und das Erstellen von monatlichen Listen und Auswertungen sowie Zusatzarbeiten im Bereich der Unternehmensberatung, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung. Darüber hinausgehende Tätigkeiten erfolgen unter Federführung eines Steuerberaters.